Grundlegende Regeln

Stand: 31. Januar 2025

§1 Regelwerk
§1.0 Das Regelwerk ist jederzeit einzuhalten.
§1.1 Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
§1.2 Grauzonen suchen und ausnutzen ist verboten!
§1.3 Das Community-Team hat das letzte Wort!
§1.4 Jedes Mitglied des Servers ist dazu verpflichtet, das Regelwerk zu lesen.
§1.5 Jeder der sich hier im Discord/TeamSpeak anmeldet und auf dem Server spielt, akzeptiert automatisch die Regeln.
§1.6 Die Regeln können jederzeit geändert werden, dies wird dann aber MITGETEILT!
§1.7 Das Mindestalter ist 16 Jahre. Das Community-Team hat die Möglichkeit nach einem persönlichen Gespräch, aufgrund der geistigen Reife, eine Ausnahme zu erteilen.


§2 Anwesenheit
§2.0 Die Anwesenheit zur Hauptmissionszeit, Samstagabend, ist verpflichtend.
§2.1 Von §2.0 ausgenommen sind Spieler, die aus privaten Gründen [Schule, Krankheit, Familie, Privatleben] am Samstagabend keine Zeit finden. Diese melden sich dann im #gefechtstand bei der angesetzten Mission ab.
§2.2 Wer länger als ein Samstagabend nicht kann, meldet sich bitte beim Community-Team ab. Diese nehmen euch aus organisatorischen Gründen (Missionsplanung) dann in eine Sammelliste auf.
§2.3 Solltet ihr euch wiederholt abmelden und während unserer Hauptmission andere Sachen spielen, hiervon ausgenommen Spieler mit doppelter Communitymitgliedschaft – dies wird individuell geklärt, gehen wir in erster Linie davon aus, dass kein Interesse mehr besteht. Dem zur Folge wird es den Versuch eines persönlichen Gespräches geben, um über die anschließenden Maßnahmen zu reden.


§3 Verhaltensregeln
§3.0 Das Verhalten ggü. anderen Mitmenschen ist jederzeit höflich, zuvorkommend und respektvoll.
§3.1 Werbung für andere Server, Communitys etc. ist nicht gestattet.
§3.2 Das Fesseln oder Entführen von Mitspielern & Weisungsbefugten sowie absichtliche Überdosierungen ist verboten.
§3.3 Das sogenannte „Trolling", also das absichtliche Stören oder Nerven Anderer, ist verboten.
§3.4 Suizid und Hinrichtungen sind erlaubt, müssen aber abgeklärt und begründet sein.
§3.5 Das Ausnutzen von Bugs und/oder ungewollten Spielmechaniken, technischen Fehlern oder Lücken im Regelwerk ist verboten! 

§3.6 Es wäre schön, wenn ihr einen Roleplay Namen (RP Namen) nutzen würdet. Beispiel für einen RP Namen: „Peter Müller“ 

§3.7 Wenn man auf dem Server ist, während eine Mission läuft, muss man im TFAR Channel (Task Force Radio) sein und dort aufhalten! Jegliche Kommunikation wird nur über diesen laufen und nicht über Programme im Hintergrund (Discord, Skype, Mumble & Co). Ausgenommen hiervon ist/sind Zeus, wenn es mehr als einen aktiven geben sollte.
§3.8 Während Missionen, Trainingseinheiten oder Ausbildungen ist der Konsum von Drogen, Alkohol & Medikamenten strikt untersagt, wenn dieser das Spielerlebnis und den Spielfluss anderer Spieler negativ beeinflusst. Ein Verstoß gegen diese Regel führt zu einem Missionsausschluss von bis zu drei Wochen. 


§4 Mediale Inhalte 

§4.0 Das Streamen und/oder Aufzeichnen des Gameplays ist stets möglich. Bedarf aus Datenschutz einer Zustimmung von allen Mitspielern. 

§4.1 Aufnahmen/Streams, die im Zuge von offiziellen Events entstehen, sind mit [Fallschirmjägerregiment 53] im Titel zu kennzeichnen. Des Weiteren muss in der Beschreibung der Link zu unserem Discord zu sehen sein. 

§4.2 Bewusst vertrauliche Gespräche dürfen nicht aufgezeichnet / gestreamt werden oder müssen im Nachhinein herausgeschnitten oder gemutet werden.


§5 Discord & TeamSpeak 

§5.0 Das hier genutzte Discord- & TeamSpeak-Profil sollte einen lesbaren und aussprechbaren Namen haben. 

§5.1 Nachrichten sind nach bestem Wissen und Gewissen in den passenden Kanälen zu posten. 

§5.2 Kein Spam. 

§5.3 Stör- und Nebengeräusche sind im Voicechat auf ein Minimum zu reduzieren. Um die optimalen Einstellungen zu finden, helfen wir Dir natürlich gerne. 

§5.4 Beleidigende oder rassistische Äußerungen, egal in welcher Art und Form, sind zu unterlassen. 

§5.5 Keine Hasstiraden, kein Sexismus, keine Bedrohungen und kein Extremismus jeglicher Art. 

§5.6 Keine pornografischen oder jugendfreien Inhalte. Extrem gewaltverherrlichende Inhalte sind entsprechend zu benennen und mit einem Spoiler zu versehen.


§6 Ausbildungen

§6.0 Bestimmte spezialisierte Rollen werden nur durch erfolgreich geprüfte ausgebildetes Personal besetzt.

§6.1 Der jeweilige Fachbereich Ausbilder oder dessen Stellvertreter führt die Ausbildung durch und bestätigt die erfolgreiche Ausbildung im dafür vorgesehen Ausbildungsformular.

§6.2 Sollten die Ausbilder oder das Communityteam bemerken, dass das Erlernte nicht angewendet wird, so kann die Ausbildungsbestätigung wieder zurückgezogen und für ungültig erklärt werden.

§6.3 Sollten Ausbilder & Stellvertreter ihren Aufgaben nicht nachkommen, so wird die entsprechende Position im Fachbereich neu besetzt.

§6.4 Die SGA-Ausbildung wird im Anschluss der AGA als Teil der Qualifizierung vollzogen. Dazu besteht die Wahl, zwischen 3 Bereichen [MG / AT-AA / Grenadier]. Mit Abschluss min. einer der drei Bereiche besteht die Möglichkeit zum OGefr befördert zu werden.

§6.5 Eine erfolgreich abgeschlossene SGA- Ausbildung bedeutet ein Slotvorrecht für die entsprechende Position.


§7 Verstöße gegen das Regelwerk

§7.0 Verstöße gegen das Regelwerk werden mit einer Verwarnung, einem zeitlich begrenzten oder permanenten Ausschluss bestraft.

§7.1 Über den erfolgreichen Abschluss der AGA entscheiden die Ausbilder nach der vorgegebenen schriftlichen Grundlage, welche allen Ausbildern zur Verfügung steht. Im Einzelfall kann eine rückwirkende und begründete Aufhebung durch das Team erfolgen. 

§7.2 Alle Ausbilder durchlaufen einen Schulungsprozess, in welchem die Grundlagen und Prinzipien des Ausbildungskonzeptes erläutert werden. 

§7.3 Die Benennung zum Ausbilder erfolgt durch das Team. 

§7.4 Auszubildende müssen mindestens das Modul 1 – „Einführung & Pre-Tech Check“, mit einem Com-Team Mitglied durchlaufen haben, um zur AGA zugelassen zu werden. 

§7.5 Die Teilnahme an der AGA ist für alle Auszubildenden verpflichtend. Ausnahmen können nur in Absprache mit dem Team gemacht werden. 

§7.6 Auszubildende, die die AGA nicht erfolgreich abschließen, erhalten die Möglichkeit, die Ausbildungseinheiten in Abstimmung mit den Ausbildern zu wiederholen. 

§7.7 Nach erfolgreichem Abschluss der AGA können die Auszubildenden an weiterführenden Ausbildungsmodulen teilnehmen, die auf den Grundlagen der AGA aufbauen. Hierfür sind die spezialisierten Ausbilder verantwortlich, nach eigenständiger Eignungsprüfung.


§8 Verstöße gegen das Regelwerk 

§8.0 Verstöße gegen das Regelwerk werden mit einer Verwarnung, einem zeitlich begrenzten oder permanenten Ausschluss bestraft.